BAG: Kein Recht auf Hinzuziehung eines Rechtsanwalts bei Einsicht in die Personalakten

Nach einer kürzlich veröffentlichten Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts haben Arbeitnehmer in aller Regel keinen Anspruch darauf, bei einer Einsichtnahme in ihre Personalakten einen Rechtsanwalt hinzuzuziehen.

Ein solches Recht ergebe sich insbesondere weder aus der allgemeinen Rücksichtnahmepflicht des Arbeitgebers, noch aus dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung, so das Bundesarbeitsgericht.

Jedenfalls dann, wenn der Arbeitsgeber dem Arbeitnehmer gestattet, auch Kopien aus der Personalakte anzufertigen (wie es im entschiedenen Fall geschehen war), besteht demnach für den Arbeitnehmer kein Anspruch, bei der Personalakteneinsicht einen Rechtsanwalt hinzuzuziehen. Arbeitgeber könnten sich insoweit auf ihr Hausrecht berufen und dem Rechtsanwalt den Zutritt zu den Betriebsräumlichkeiten verweigern. (MJ)