Das Haupttätigkeitsfeld der Kanzlei Bernstorff Rechtsanwälte ist das Wirtschaftsrecht in seinen verschiedensten Facetten.
Allgemeines Wirtschaftsrecht
Einen Schwerpunkt der umfassenden Betreuung bildet das allgemeine Wirtschaftsrecht. Dieses sind insbesondere das Zivil-, Vertrags- und Handelsrecht einschließlich des Vertriebs- und Handelsvertreterrechts, sowie das Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und das Lizenzrecht.
Internationales Geschäft
Im internationalen Bereich sind wir schwerpunktmäßig im Handels- und Vertragsrecht einschließlich der Vertragsgestaltung tätig, und stehen unseren Mandanten dabei auch in allen außenwirtschaftlichen und ex- und importbezogenen Rechtsfragen zur Seite. Wir begleiten unsere Mandanten bei geschäftlichen Aktivitäten, einschließlich der Investitionsvorhaben. Einen Schwerpunkt im internationalen Bereich stellt für uns Osteuropa und Fernost (dort insbesondere China) dar.
Immobilienrecht
Darüber hinaus deckt die Kanzlei auch das Immobilienrecht mit dem Bau- und Architektenrecht, dem gewerblichen sowie dem Wohnraummietrecht und dem Wohnungseigentumsrecht ab.
Arbeitsrecht
Einen weiteren besonderen wirtschaftsrechtlichen Beratungsbereich bildet das Arbeitsrecht. Neben der Beratung und der prozessualen Vertretung im Individualarbeitsrecht (einschließlich Kündigungsschutzverfahren) ist die Kanzlei auch im Tarifvertrags- und Betriebsverfassungsrecht tätig; einen Kernbereich der diesbezüglichen Aktivitäten der Kanzlei stellen dabei die laufende Beratung beim Umgang mit Betriebsräten sowie die Durchführung von arbeitsrechtlichen Beschluss- und Einigungsstellenverfahren dar.
Datenschutzrecht und Compliance
Zusätzlich beraten und vertreten wir unsere Mandanten im Datenschutzrecht einschließlich insbesondere der Anforderungen der DSGVO, wie auch darüber hinaus bei allen Fragen aus dem Bereich Compliance. Hiervon umfasst ist dabei jeweils auch die Betreuung bei der Implementierung von entsprechenden unternehmensinternen und – externen Kontrollmechanismen.
Gesellschaftsrecht
Die Kanzlei betreut ferner umfassend das Gesellschaftsrecht. Dies erstreckt sich insbesondere auf das GmbH-Recht sowie das Recht der kleinen AG; dabei beraten wir neben den Gesellschaften selbst sowohl Gesellschafter wie auch die Organe der Gesellschaft in Person der Geschäftsführer bzw. Vorstände und Aufsichtsräte, wie auch das sonstige Führungspersonal. Die von uns betreuten Gebiete erfassen alle Bereiche der Vertragsgestaltung und Beratung von Gründung oder Erwerb über die Umsetzung jedweder unternehmerischer Entscheidung bis hin zur Auflösung von Gesellschaften sowie Haftungs- und sonstige Konfliktfälle.
Steuerrecht
Einen wichtigen Schwerpunkt des Beratungsangebots bildet das Steuerrecht. Neben der gestaltenden Beratung im steuerlichen Bereich unter Einbeziehung der damit verwandten Rechtsgebiete, insbesondere des Gesellschaftsrechts, betreut die Kanzlei gerichtliche, steuerliche und steuerstrafrechtliche Verfahren.