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Die Artikel sind unserem regelmäßig erscheinenden Mandantenrundschreiben entnommen.

Neues zur Grundsteuer

Die seit Anfang 2025 neu in Kraft getretenen Regelungen zur Grundsteuer, welche häufig zu signifikanten Steuererhöhungen geführt haben, waren nunmehr Gegenstand eines Verfahrens vor dem Bundesfinanzhof (BFH).

Hintergrund hierzu ist, dass das alte Grundsteuermodell vom Bundesverfassungsgericht (BVerfG) für verfassungswidrig erklärt worden war. Insoweit bedurfte es eines neuen Grundsteuerrechtes. Dies ist in Deutschland in zwei Modellen umgesetzt worden, wobei fünf Bundesländer eigene Gesetze erlassen haben und die elf anderen Länder sich auf das vom Bundestag beschlossene Gesetz („Bundesmodell“) gestützt haben.

Gegen die neuen Grundsteuerbescheide, welche sich auf die neueren Rechtslagen gestützt haben, gab es millionenfach Einsprüche und Tausende von Klagen. Insoweit ist das nunmehrige Urteil des BFH hierzu von Bedeutung; zu beachten ist allerdings, dass es in dem zu entscheidenden Fall lediglich um das sogenannte Bundesmodell ging.

Im Ergebnis hat der BFH die Rechtmäßigkeit dieses Gesetzes bestätigt. Danach sei entgegen der Auffassung der Kläger dieses Gesetz verfassungsmäßig zum einen formal korrekt zustande gekommen. Zum anderen läge auch kein verfassungsrechtlicher Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz vor.

Anders als von der Klägerseite hier im Hinblick auf vermeintlich unwirksame weiträumige Pauschalierungen gerügt, befand der BFH, dass der Gesetzgeber zu derartigen Pauschalierungen berechtigt und sich etwaig hieraus ergebende Ungleichbehandlungen hinzunehmen seien.

Da der finanzgerichtliche Rechtsweg damit ausgeschöpft ist, ist davon auszugehen, dass der unterlegene Kläger die Sache vor das BVerfG bringen wird. Es empfiehlt sich daher auch weiterhin, gegen etwaige Bescheide Einspruch einzulegen und diesen mit dem Hinweis auf die mögliche Verfassungswidrigkeit zu begründen.

EO

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