BAG: Keine Verrechnung von Zeitkonten-Ansprüchen bei „Freistellung unter Anrechnung auf Urlaubsansprüche“ im gerichtlichen Vergleich

In gerichtlichen Kündigungsschutzverfahren schließen die Parteien häufig Vergleiche, in denen unter anderem vereinbart wird, dass der Arbeitnehmer für einen bestimmten Zeitraum von der Verpflichtung zur Arbeitsleistung freigestellt wird und damit zugleich noch offene Urlaubsansprüche erfüllt werden. Wunsch des Arbeitgebers ist es dabei in der Regel, dass sämtliche Ausgleichsansprüche für Zeitguthaben erledigt sein sollen.

 

Das Bundesarbeitsgericht hat zu dieser Konstellation entschieden, dass eine Freistellung „unter Anrechnung auf Urlaubsansprüche“ nicht dahingehend ausgelegt werden kann, dass damit auch etwaige Guthaben auf Zeitkonten erledigt sein sollen. Möchte der Arbeitgeber erreichen, dass auch solche Zeitguthaben mit der Freistellung ausgeglichen werden, ist demnach darauf zu achten, dass diese im Vergleich auch explizit erwähnt werden. MJ

Arbeitsgericht Berlin: Beschimpfung als „Ostdeutscher“ kein Verstoß gegen AGG

Das Arbeitsgericht Berlin (ArbG) hat sich in einer aktuellen Entscheidung den in der Rechtsprechung bereits seit längerem vorherrschenden Tendenzen angeschlossen, Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Tatsache, dass Arbeitnehmer aus ostdeutschen Bundesländern stammen, nicht unter die Vorschriften des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) zu subsumieren.

 

Wie schon andere Gerichte vor ihm wies das ArbG darauf hin, dass Menschen ostdeutscher Herkunft weder Mitglieder einer bestimmten ethnischen Gruppe seien, noch Träger einer einheitlichen Weltanschauung, wodurch zugleich der Anwendungsbereich des AGG nicht eröffnet sei. (MJ)