BAG: Altershöchstgrenze in betrieblichen Altersversorgungen kann AGG-widrig sein

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat eine in einer betrieblichen Versorgungsordnung über die Teilnahme an einer betrieblichen Altersversorgung enthaltene Regelung für unwirksam erklärt, nach der Arbeitnehmer, die nach Ablauf der vorgesehenen zehnjährigen Wartezeit beim Eintritt des Versorgungsfalls 55 Jahre oder älter sind, an der betrieblichen Altersversorgung nicht teilnehmen dürfen.

Grundsätzlich, so das BAG, seien Höchstaltersgrenzen zwar zulässig. Im vorliegenden Fall, in dem rechnerisch ja allen Arbeitnehmern ab einem Lebensalter von 45 Jahren der Zugang zur betrieblichen Altersversorgung verwehrt wäre, sei aber eine sachliche Rechtfertigung für die Grenze nicht zu erkennen. Diese Regelung sei daher diskriminierend und unwirksam. (MJ)

BAG: Dienstlicher E-Mail-Account darf nicht für Streikaufruf verwendet werden

Nachdem zu dieser Frage jahrelang unterschiedliche Auffassungen bestanden haben, hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) in einem Beschluss aus Oktober 2013 nunmehr klargestellt: Arbeitnehmer dürfen den dienstlichen E-Mail-Account nicht für die Verbreitung von Streikaufrufen gegen den Arbeitgeber nutzen.

Dies, so das BAG in seiner Begründung, ergebe sich daraus, dass dem Arbeitgeber nicht abverlangt werden könne, seine eigenen Betriebsmittel für die gewerkschaftliche Tätigkeit eines Arbeitnehmers in einem gegen ihn gerichteten Arbeitskampf zur Verfügung zu stellen. (MJ)