Bisher konnten Arbeitgeber ihren Mitarbeitern lohnsteuer- (und sozialversicherungs-)freie Sachbezüge im Wert von bis zu 44 € pro Monat gewähren. Nunmehr wurde diese Regelung erheblich eingeschränkt.
Nicht mehr begünstigt sind ab sofort zweckgebundene Geldleistungen, nachträgliche Kostenerstattungen oder andere Vorteile, die auf einen Geldbetrag lauten. Begünstigt sind zukünftig vielmehr nur noch Gutscheine und Geldkarten bis zu dem bisherigen Wert (44 €),
– die ausschließlich zum Bezug von Waren und Dienstleistungen berechtigen,
– dieses aber auch nur dann, wenn diese von einem einzelnen Emittenten für sein Filialnetz herausgegeben wurden (so. z.B. Lebensmittelketten); Multigutscheine o.ä. fallen aber nicht darunter.
Der Arbeitgeber hat zudem die Übergabe der Gutscheine und Geldkarten an den Arbeitnehmer zu dokumentieren, um die Einhaltung der monatlichen Höchstgrenze von 44 € nachweisen zu können. (EO)