Später als geplant hat der Bundestag Ende März 2017 das Gesetz zur Neuregelung des Mutterschutz-rechts beschlossen.
Die Änderungen des Gesetzes sollen Anfang des Jahres 2018 in Kraft treten und beinhalten im Wesentlichen die Möglichkeit, auf freiwilliger Basis Sonntagsarbeit zu leisten sowie die Abschaffung von Arbeitsverboten gegen den Willen der Schwangeren, die dann stattdessen einen Anspruch auf Umgestaltung des Arbeitsplatzes hat. Ferner werden Schülerinnen und Studentinnen in den Geltungsbereichs des Mutterschutzgesetzes einbezogen, und es besteht die Möglichkeit zur Verlängerung der Mutterschutzfrist nach der Geburt eines behinderten Kindes von acht auf zwölf Wochen sowie die Einführung eines neuen Sonderkündigungsschutzes für Frauen, die nach der zwölften Schwangerschaftswoche eine Fehlgeburt erlitten haben.
Die Rechte und Ansprüche von Arbeitnehmerinnen nach dem Mutterschutzgesetz werden damit erheblich erweitert.
(MJ)