Bedingt durch die Belastung der steuerberatenden Berufe hatte der Gesetzgeber schon für 2020 die Abgabefrist für von einer Steuerberatung betreute Steuererklärungen bis zum 31. Mai 2022 verlängert. Nunmehr ist die Verlängerung dieser und weiterer Abgabefristen (vorbehaltlich der Zustimmung des Bundesrates) mit den folgenden Fristen zugunsten der beratenen Steuerpflichtigen beschlossen.
– Steuererklärung 2020: Nunmehr 31. August 2022
– Steuererklärung 2021: 31. August 2023
– Steuererklärung 2022: 31. Juli 2024
– Steuererklärung 2023: 31. Mai 2025
– Steuererklärung 2024: 30. April 2026.
Dieses würde eine erhebliche Entlastung für die Berater wie auch die Steuerpflichtigen bedeuten. (EO)